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Goebel Instrumentelle Analytik GmbH – AGBs

1. Geschäftsbereich:

1.1. Goebel Instrumentelle Analytik GmbH bietet Serviceleistungen und Ersatzteile für analytische Meßgeräte sowie Neugeräte bestimmter Hersteller an.
1.2. Für bereits bestehende Anlagen bestimmter Hersteller werden von der Goebel Instrumentelle Analytik GmbH Wartungsverträge angeboten, die gemäß unten aufgeführten Bedingungen die Bereitstellung von Serviceleistungen und Ersatzteilen beinhalten. (siehe Ziffer 7 bis 9)

2. Leistungsumfang:

2.1. Reparaturen / Serviceleistungen werden von den Mitarbeitern der Goebel Instrumentelle Analytik GmbH nur für Geräte bestimmter Hersteller durchgeführt, auf deren Geräten die Mitarbeiter geschult worden sind.
2.2. Das Einspielen neuer Software oder Schulungen an Software-Paketen anderer Hersteller kann nicht durchgeführt werden, außer wenn zwischen den Software-Anbieter und der Goebel Instrumentelle Analytik GmbH entsprechende Vereinbarungen bestehen.
2.3. Die Punkte 2.1 und 2.2. kommen auch für Serviceleistungen, die durch beauftragte Personen (externe Mitarbeiter) der Goebel Instrumentelle Analytik GmbH durchgeführt werden, zur Anwendung.

3. Arbeitszeiten:

3.1. Als reguläre Arbeitszeiten gelten:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr Für Arbeitsleistungen außerhalb der regulären Arbeitszeiten kommen die Zuschläge gemäß aktueller Preisliste zur Anwendung, wenn die Arbeitsleistung vom Kunden explizit angefordert wurde und nicht von der Goebel Instrumentelle Analytik GmbH vertreten werden muß.
3.2. Als Anforderung einer Arbeitsleistung gilt auch eine mündliche Absprache, wenn dies auf dem Leistungsnachweis vermerkt wird.

4. Gewährleistung:

4.1. Für Serviceleistungen und Ersatzteile übernimmt die Goebel Instrumentelle Analytik GmbH die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist.
4.2. Von der Gewährleistung ausgenommen sind gerätespezifische Verbrauchsmaterialien, die in Abhängigkeit der von Einsatz-Zeit und der kundenspezifischen Anwendung einem höherem Verschleiß unterliegen.
4.3. In Zusammenhang mit den gerätespezifischen Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen, die vom Kunden, oder vom Kunden beauftragten Dritten ausgetauscht werden, kann die Gewährleistung nur übernommen werden, wenn der Einbau der Teile unter Beachtung der gerätespezifischen Einbauvorschriften und mit der nötigen Sorgfalt vorgenommen wird. Bedienungsfehler führen ebenfalls zum Ausschluß der Gewährleistung.

5. Rechnungsstellung und Preise:

5.1. Es gelten unsere Preisliste – Serviceleistungen und Ersatzteil-Preisliste in der jeweils aktuellen Fassung.
5.2. Änderungen der Preislisten sind vorbehalten und müssen nicht vorab angezeigt werden.
Eine aktuelle Fassung unserer Preislisten kann jederzeit kostenlos angefordert werden.
5.3. Die Rechnungsstellung erfolgt nach erbrachter Leistung / erfolgter Lieferung. Berechnung von Teillieferungen ist zulässig.
5.4. Als Berechnungsgrundlage für Serviceleistungen gilt der Servicebericht / Leistungsnachweis.
5.5. Serviceberichte / Leistungsnachweise müssen bei Reparaturen vor Ort vom Auftraggeber oder einer beauftragten Person unterschrieben werden. Mit der Unterschrift bestätigt der Auftraggeber oder die beauftragte Person die erbrachten Leistungen.
5.6. Serviceberichte / Leistungsnachweise werden bei Inhouse-Reparaturen dem Kundengerät beigelegt und bedürfen keiner Unterschrift des Kunden oder einer beauftragten Person.
5.7. Kostenvoranschläge für Reparaturen sind freibleibend, da eine qualifizierte Beurteilung des notwendigen Reparaturumfanges nur vor Ort am Gerät erfolgen kann.

6. Zahlungsbedingungen:

6.1. Es gelten die auf den Rechnungen angegebenen Zahlungskonditionen.
6.2. Spezielle Vereinbarungen über Zahlungskonditionen können individuell getroffen werden und gelten bis auf Widerruf.
6.3. Zahlungen müssen per Banküberweisung zu Gunsten unseres Bankkontos bei der Volksbank Überwald-Gorxheimertal e.G., IBAN: DE 79 5096 1685 0002 5801 44, SWIFT-BIC: GENODE5 1 ABT, oder Raiffeisenbank Hallertau e.G, BLZ 701 696 93, Konto-Nr. 152544 erfolgen. Zahlungen per Verrechnungsscheck sind nach Absprache möglich, Zahlungen per Kreditkarte werden nicht akzeptiert.

7. Kundendienstabkommen / Wartungsverträge:

7.1. Gegenstand des Abkommens:
Die Goebel Instrumentelle Analytik GmbH übernimmt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Wartung, Test, Qualifizierung und Instandsetzung der in den Wartungsverträgen bezeichneten Geräte.
7.2. Der Umfang der zu übernehmenden Arbeiten wird durch die Vertragsart geregelt, ebenso der zeitliche Abstand und die Häufigkeit der Wartungen.
7.3. Die Vertragsarten sind in einem gesonderten Dokument (“Übersicht Wartungsvertragsarten”) hinterlegt, das in der jeweils aktuellen Fassung Teil dieser AGB ist.

8. Vertragsgebühren:

8.1. Die Gebühren für Wartungsverträge errechnen sich aus der Art der Geräte, Alter und allgemeinem Zustand der Geräte zu Vertragsbeginn.
8.2. Eine Neubewertung der Geräte mit einer entsprechenden Anpassung der Vertragsgebühr ist zulässig, wenn aufgrund der erbrachten Serviceleistungen eine Verschlechterung des Allgemeinzustandes der unter Vertrag stehenden Geräte angenommen werden muss, oder wenn eine übermäßige Abnutzung der Geräte durch die vom Kunden angewandte Messmethode zu erwarten ist.
8.3. Eine Neukalkulation der Vertragsgebühren aufgrund gestiegener Ersatzteilpreise ist zulässig.
8.4. Jegliche Veränderungen, die sich teilweise oder auf den ganzen Vertrag auswirken, müssen rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist bekanntgegeben und von beiden Seiten akzeptiert werden.
8.5. Jede Vertragsänderung bedarf der Schriftform.
8.6. Die vereinbarten Vertragsgebühren sind, soweit nicht anders vertraglich festgelegt, zu Beginn der Laufzeit des Vertrage im Voraus zu entrichten.

9. Eigentumsrecht:

9.1 Alle nicht in die Geräte eingebauten und von der Goebel Instrumentelle Analytik GmbH bei den Geräte gelagerten Ersatz- und Verschleißteile sind Eigentum der Goebel Instrumentelle Analytik GmbH. Im Austausch gewechselte Baugruppen / Ersatzteile gehen in das Eigentum der Goebel Instrumentelle Analytik GmbH über und werden fachgerecht entsorgt / recycled.

10. Haftung:

10.1. Die Goebel Instrumentelle Analytik GmbH beseitigt die an den Geräte durch eigene Mitarbeiter oder deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen schuldhaft verursachten Schäden.
10.2. Darüber hinaus haftet die Goebel Instrumentelle Analytik GmbH für dem Kunden für durch sie oder ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen schuldhaft verursachten Personenschäden bis zur Höhe von 500.000,- € je Schadensereignis sowie bis zur Höhe von 20.000,- € bei Sachschäden je Schadensereignis – mit Ausnahme von Daten oder Programmverlust.
10.3. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen die Goebel Instrumentelle Analytik GmbH oder ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, jedoch nur insoweit, als nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

11. Laufzeit und Kündigung:

11.1. Soweit nicht anders vertraglich festgelegt, werden alle Wartungsverträge auf ein Jahr geschlossen.
11.2. Der Wartungsvertrag wird mit Unterschrift beider Vertragsparteien wirksam.
11.3. Eine ordnungsgemäße Kündigung kann immer nur zum Ende der vereinbarten Laufzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit erfolgen, erstmals 12 Monate nach Beginn des Abkommens.
11.4. Das Abkommen kann ohne Einhaltung einer Frist beendet werden wenn:

  • Ein Zahlungsrückstand von mehr als 60 Tagen besteht.
  • zusätzlicher Aufwand dadurch entsteht, dass die Geräte durch eine nicht von der Goebel Instrumentelle Analytik GmbH beauftragte Person repariert oder gewartet wurden
  • die durch die Goebel Instrumentelle Analytik GmbH zu übernehmenden Arbeiten durch vom Kunden veranlaßte Änderungen wesentlich beeinträchtigt werden, ohne dass die Goebel Instrumentelle Analytik GmbH den Änderungen vorher zugestimmt hat.
  • die gerätespezifischen Umgebungsbedingungen nicht mehr eingehalten werden.

12. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Geschäftsbeziehungen beider Parteien ist München, Bayern, Deutschland.

13. Sonstiges Falls einzelne Abschnitte dieser AGB unwirksam sein sollten, wird die Gültigkeit der übrigen Abschnitte dadurch nicht berührt. In diesem Falle gelten die gesetzlichen Regelungen.

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